Überprüfungstätigkeiten
Alle Schornsteinfegerarbeiten werden weiterhin durch den jeweils zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister ausgeführt.
Wir führen auch
Überprüfungstätigkeiten an Lüftungsanlagen entsprechend der gültigen
Verordnungen des Landes durch. Die Arbeiten umfassen u.a.:
- Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoff- und Ölheizungen
- Überprüfung von Lüftungssanlagen; z.B. Zulufteinrichtungen (Öffnungen, Leitungen u.s.w.)
- Überprüfung von Abgasanlagen (z.B. Abgasleitungen)
- Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen (z.B. Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen)
- Kamerauntersuchungngen mit Nachweiß
- Druckprüfungen bestehenden oder neu erstellten Schornstein-Abgas-Anlagen
aller Art